Am 7. März 2021 stimmt der Souverän unter anderem über die Initiative des Egerkinger Komitees «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Für Walter Wobmann, SVP-Nationalrat und Präsident des Egerkinger Komitees, geht es dabei um zentrale Fragen des Zusammenlebens. Seiner Ansicht nach symbolisiert die Verhüllung ein ganz anderes Gesellschafts- und Wertesystem, das sich mit unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung nicht verträgt. In unserer Kultur gehört es sich, dass im Gespräch das Gesicht erkennbar ist. Die Initiative zielt aber auch auf Verhüllungen mit kriminellen oder gewalttätigen Motiven. Sie will die Sicherheitskräfte anhalten, konsequent gegen vermummte Straftäter vorzugehen.
Das Egerkinger Komitee lanciert die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot», die am 7. März 2021 zur Abstimmung gelangt. Was steckt hinter dem Egerkinger Komitee?
Walter Wobmann: Das ist eine überparteiliche Gruppierung, welche 2006 gegründet wurde und gegen die zunehmenden extremen islamischen Strömungen antritt.
Diese eidgenössische Volksinitiative hat eine lange Vorgeschichte: In den Jahren zuvor wurden verschiedene Anstrengungen unternommen, Formen eines nationalen Verhüllungsverbotes auf parlamentarischem Weg zu erreichen. Wieso ist dies nicht gelungen?
Die Mehrheit des Parlamentes hat es leider jeweils abgelehnt.
Im Dezember 2014 haben Sie eine parlamentarische Initiative dazu eingereicht. Diese regte eine Verfassungsänderung für ein Verhüllungsverbot nach dem Vorbild des Kantons Tessin an. Doch der Ständerat lehnte den Vorstoss im März 2017 ab. War die Zeit noch nicht reif dafür?
Es scheint leider so. Aber jetzt kann das Volk darüber befinden.
Erklären Sie kurz und bündig, die wichtigsten Gründe, die für ein Ja zu dieser Vorlage sprechen?
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt ein allgemeines Verhüllungsverbot des Gesichts im öffentlichen Raum, und zwar für Burka und Niqab wie auch für Chaoten, Vandalen und Hooligans, wie zum Beispiel bei Fussballspielen.
Wieso verträgt sich dieser Extremismus der totalen Verhüllung und Vermummung der islamischen Frauen nicht mit unserer Kultur und unserem Verständnis für Demokratie?
Diese Art der Verhüllung ist das Symbol für den extremen, politischen Islam. Diese Ideologie steht im Widerspruch zu unserer Art zu leben und zu unseren Grundwerten. Zu dieser demokratiefeindlichen Geisteshaltung gehört auch die absurde Vorstellung, dass alle Nicht-Muslime Ungläubige seien und die totalitäre islamische Rechtsordnung, die Scharia, über unserer Verfassung stehe. Dies stellt also ein völlig anderes Gesellschafts- und Wertesystem dar.
Mit der Verhüllung würden die Demokratie und Gleichberechtigung mit Füssen getreten, argumentieren Sie. Können Sie dies etwas konkretisieren?
Wie gesagt: Die Verhüllung symbolisiert ein ganz anderes Gesellschafts- und Wertesystem, welches unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaftsordnung diametral gegenübersteht. Die Verhüllung ist auch Ausdruck von Unfreiheit und Unterdrückung der Frauen.
Gilt das Verbot denn auch in Sakralstätten beziehungsweise in Gotteshäuser wie zum Beispiel in einer Moschee?
In der Initiative sind die Ausnahmen klar definiert, nämlich: Aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen, des einheimischen Brauchtums, sowie in Sakralstätten (Moscheen) gilt dieses Verhüllungsverbot nicht.
Mit dem Verhüllungsverbot möchten Sie auch vermummten Straftäter und Hooligans den Riegel schieben. Ist da gesetzlich nicht schon geregelt?
Leider ist dies nur in einzelnen Kantonen geregelt, und dort wird es zu wenig durchgesetzt. Wenn es auf Verfassungsstufe gesamtschweizerisch vorgeschrieben wird, steigen der Druck und die Wirkung massiv.
Wieso ein Verhüllungsverbot, wenn wir uns doch ohnehin schon vielerorts mit Hygienemasken verhüllen müssen?
Die jetzige Maskenpflicht besteht aus gesundheitlichen Gründen und ist vorübergehend in Kraft. Hingegen verkörpert die komplette Verhüllung eine verwerfliche Geisteshaltung und ein entsprechendes Verbot wirkt dauerhaft.
Interview: Corinne Remund
Das will die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen öffentlich zugänglichen Orten gelten, also auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.
Weitere Infos: www.verhüllungsverbot.ch